Emissionshandel: Anträge bis zum 29.06.2019 qualifiziert zu signieren
Seit 2004 gilt das elektronische Antragsverfahren mit E-Signatur. Für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 sind die Anträge bis zum 29. Juni 2019 einzureichen. Antragsteller sollten sich rechtzeitig um die erforderliche Signaturausstattung kümmern.