. Digitales Behördensiegel & elektronische Signatur in öffentliche Verwaltung
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Digitales Behördensiegel & elektronische Signatur in öffentliche Verwaltung

  • E-Signatur und E-Siegel für die öffentliche Verwaltung, rechtskonform gemäß EU-Verordnung eIDAS-VO sowie Vertrauensdienstegesetz (VDG)
  • Sichere Signaturwerkzeuge für die elektronische Akte gemäß E-Government-Gesetz und Onlinezugangsgesetz (OZG)
  • Durchgängig digitale Prozesse ohne Papier
  • EU-weit harmonisiert und standardisiert
  • E-Signatur und E-Siegel mit digiSeal-Software einfach in Fachverfahren integrieren
  • »Uns hat die Betriebsstabilität des E-Siegel-Prozesses über all unsere Scan-Standorte hinweg positiv überrascht!«

    Holger Wiegratz, Sparte Organisation und Personal
    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Einsatzszenarien in der öffentlichen Verwaltung


E-Signatur in Fachverfahren und E-Akte

Fast jedes Verwaltungsverfahren benötigt eine rechtsgültige Unterschrift: Baubescheide und sonstige Dokumente am Arbeitsplatz einzeln oder im Stapel elektronisch unterschreiben.

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Ersetzendes Scannen von Papierakten

Bestandsakten und laufende Dokumentationen ersetzend inklusive Integritätsschutz und mit hohem Beweiswert einscannen (z.B. gemäß TR-RESISCAN) und in der E-Akte ablegen.

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E-Siegel

Elektronisches Behördensiegel für digitale Bescheide inklusive optionalem Rechtemanagement für siegelführende Mitarbeiter.

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Verifikation signierter Dokumente

Zentrale E-Signatur-Prüfung im Posteingang (Onlinezugangsgesetz (OZG) / „Pflicht zur Zugangseröffnung“ gemäß E-Government-Gesetz) mit digiSeal®server.

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Beweiswerterhaltung im E-Archiv

Beweiswerterhaltung digitaler Akten mit Zeitstempeln im elektronischen Archiv (z.B. Personenstandsregister) mit digiSeal®archive.

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Rahmenbedingungen

Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland und international ebnen den Weg zu durchgängig digitalen Verwaltungsprozessen ohne Papier. Dabei wird der Beweiswert digitaler Unterlagen mit elektronischen Signaturen, E-Siegeln und Zeitstempeln, die gemäß eIDAS-Verordnung EU-weit einheitlich geregelt sind, gewährleistet.

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