Einsatzszenarien in der öffentlichen Verwaltung

E-Signatur in Fachverfahren und E-Akte
Fast jedes Verwaltungsverfahren benötigt eine rechtsgültige Unterschrift: Baubescheide und sonstige Dokumente am Arbeitsplatz einzeln oder im Stapel elektronisch unterschreiben.
Ersetzendes Scannen von Papierakten
Bestandsakten und laufende Dokumentationen ersetzend inklusive Integritätsschutz und mit hohem Beweiswert einscannen (z.B. gemäß TR-RESISCAN) und in der E-Akte ablegen.


E-Siegel
Elektronisches Behördensiegel für digitale Bescheide inklusive optionalem Rechtemanagement für siegelführende Mitarbeiter.
Verifikation signierter Dokumente
Zentrale E-Signatur-Prüfung im Posteingang (Onlinezugangsgesetz (OZG) / „Pflicht zur Zugangseröffnung“ gemäß E-Government-Gesetz) mit digiSeal®server.


Beweiswerterhaltung im E-Archiv
Beweiswerterhaltung digitaler Akten mit Zeitstempeln im elektronischen Archiv (z.B. Personenstandsregister) mit digiSeal®archive.
Rahmenbedingungen
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland und international ebnen den Weg zu durchgängig digitalen Verwaltungsprozessen ohne Papier. Dabei wird der Beweiswert digitaler Unterlagen mit elektronischen Signaturen, E-Siegeln und Zeitstempeln, die gemäß eIDAS-Verordnung EU-weit einheitlich geregelt sind, gewährleistet.

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