Die EUDI-Wallet kommt: Was DIdG und eIDAS 2.0 für Unternehmen verändern
Mit dem Beschluss des Digitale-Identitäten-Gesetzes (DIdG) am 20. Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der europäischen eIDAS-2.0-Verordnung in Deutschland vollzogen. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) geschaffen.
Für Unternehmen geht es dabei um weit mehr als eine neue Identitäts-App. Die EUDI-Wallet wird die Grundlage für sichere digitale Identitäten in Europa bilden und zahlreiche Geschäftsprozesse vereinfachen – von der Kundenidentifizierung über Vertragsabschlüsse bis hin zur Zusammenarbeit mit Behörden.
Parallel dazu entwickelt Europa Konzepte für eine digitale Unternehmensidentität: die European Business Wallet (EBW). Sie soll Unternehmen ermöglichen, digitale Nachweise und Organisationsidentitäten europaweit sicher bereitzustellen.
Daher stellt sich für viele Unternehmen und Behörden bereits heute die Frage: Welche Auswirkungen haben EUDI-Wallet und EBW auf bestehende Prozesse – und wie lässt sich die eigene Organisation darauf vorbereiten?
Die digitale Transformation im Gesundheitswesen schreitet voran und mit ihr die Notwendigkeit, Verwaltungsprozesse effizienter und rechtssicherer zu gestalten. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das elektronische Signieren von Dokumenten in der Verwaltung von Gesundheitseinrichtungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das DIdG schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung der EUDI-Wallet in Deutschland.
- Die EUDI-Wallet ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die sichere Nutzung digitaler Identitäten und Nachweise.
- Die European Business Wallet soll digitale Unternehmensnachweise europaweit verfügbar machen.
- Digitale Identitäten und qualifizierte elektronische Signaturen werden künftig noch enger zusammenwachsen.
- Unternehmen sollten ihre Identitäts-, Signatur- und Geschäftsprozesse auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.
Was ist das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG)?
Das Digitale-Identitäten-Gesetz dient der Umsetzung der europäischen eIDAS-2.0-Verordnung in deutsches Recht. Es schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung und den Betrieb der EUDI-Wallet in Deutschland und regelt unter anderem Sicherheitsanforderungen, Datenschutzvorgaben sowie organisatorische Zuständigkeiten.
Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden die sichere, grenzüberschreitende Nutzung digitaler Nachweise zu ermöglichen. Papierbasierte Prozesse und aufwendige Identifizierungsverfahren sollen schrittweise durch digitale Alternativen ersetzt werden.
Das DIdG ist damit ein zentraler Baustein auf dem Weg zu vollständig digitalen Geschäftsprozessen in Unternehmen und Behörden.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet ist eine digitale Brieftasche für Smartphones, die allen Bürgerinnen und Bürgern in der Europäischen Union zur Verfügung stehen soll.
Nutzer können darin ihre digitale Identität sowie weitere offizielle Nachweise sicher speichern und selbst verwalten. Dabei entscheiden sie jederzeit selbst, welche Informationen sie gegenüber Unternehmen oder Behörden freigeben.
Mögliche Nachweise sind beispielsweise:
- Personalausweis und Identitätsnachweise
- Führerschein
- Steueridentifikationsnummer
- Bildungsabschlüsse
- Berufsqualifikationen
- weitere behördliche Nachweise und Attribute
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass nicht mehr vollständige Dokumente übermittelt werden müssen. Stattdessen können einzelne Informationen gezielt nachgewiesen werden – etwa die Volljährigkeit oder eine bestimmte berufliche Qualifikation. Das verbessert Datenschutz, Nutzerfreundlichkeit und Datensparsamkeit.
Wie funktioniert die EUDI-Wallet in der Praxis?
Möchte sich ein Nutzer bei einem Online-Dienst identifizieren, fordert das System die erforderlichen Informationen an.
Die Anfrage erscheint in der Wallet-App des Nutzers. Nach Freigabe per biometrischer Authentifizierung oder einem anderen sicheren Verfahren werden die angeforderten Daten verschlüsselt übertragen.
Ein Beispiel:
Ein Kunde möchte einen digitalen Vertrag abschließen. Über die EUDI-Wallet weist er seine Identität nach. Anschließend kann der Vertrag unmittelbar elektronisch unterzeichnet werden – ohne Medienbruch, Ausdruck oder Postversand.
Die European Business Wallet: Die digitale Identität für Unternehmen
Während die EUDI-Wallet natürliche Personen adressiert, richtet sich die European Business Wallet an Unternehmen und Organisationen.
Die EBW soll zukünftig digitale Unternehmensnachweise europaweit verfügbar machen. Dazu könnten unter anderem gehören:
- Handelsregisterauszüge
- Unternehmenszertifikate
- Vertretungsberechtigungen
- Vollmachten
- steuerliche Nachweise
- weitere organisationsbezogene Attribute
Gerade bei Ausschreibungen, Vertragsabschlüssen, Lieferantenprozessen oder behördlichen Verfahren ergeben sich dadurch erhebliche Effizienzgewinne.
Die konkrete Ausgestaltung der European Business Wallet befindet sich derzeit noch auf europäischer Ebene in Entwicklung.
Warum werden qualifizierte elektronische Signaturen künftig noch wichtiger?
Digitale Identitäten und elektronische Signaturen werden in Zukunft noch enger zusammenwachsen.
Die EUDI-Wallet wird eine wichtige Grundlage für die sichere Identifizierung von Unterzeichnern schaffen und damit die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) vereinfachen.
Die QES stellt die höchste Sicherheitsstufe elektronischer Signaturen dar und ist in vielen Anwendungsfällen rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Unternehmen profitieren dabei von:
- rechtskonformen digitalen Vertragsabschlüssen
- beschleunigten Genehmigungsprozessen
- geringeren Bearbeitungszeiten
- höherer Prozesssicherheit
- europaweit anerkannten Signaturen
Aus unserer Erfahrung in Digitalisierungs- und Signaturprojekten zeigt sich, dass Unternehmen insbesondere im Vertragsmanagement, im Personalwesen und bei Genehmigungsprozessen erhebliche Effizienzgewinne erzielen können. Mit der Einführung der EUDI-Wallet wird sich dieses Potenzial weiter erhöhen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen müssen nicht bis 2027 warten. Wer schon heute qualifizierte elektronische Signaturen einsetzt und digitale Workflows etabliert, schafft optimale Voraussetzungen für die spätere Integration der EUDI-Wallet und weiterer europäischer Vertrauensdienste.
- Relevante Prozesse identifizieren
Prüfen Sie, welche Geschäftsprozesse von digitalen Identitäten, Unternehmensnachweisen und elektronischen Signaturen profitieren können.
- Technische Voraussetzungen schaffen
Systeme sollten künftig Identitätsdaten, Nachweise und elektronische Signaturen sicher verarbeiten und validieren können.
- Medienbrüche beseitigen
Die größten Potenziale entstehen dort, wo Prozesse weitgehend digital organisiert sind.
- Signaturprozesse modernisieren
Qualifizierte elektronische Signaturen bilden bereits jetzt einen zentralen Baustein zukünftiger Wallet-Ökosysteme. Eine frühzeitige Analyse hilft dabei, spätere Integrationsaufwände deutlich zu reduzieren.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur EUDI-Wallet
Wann kommt die EUDI-Wallet?
Die Einführung erfolgt schrittweise. Erste Funktionen sollen ab Anfang 2027 verfügbar sein. Weitere Nachweise und Anwendungsfälle werden im Laufe des Jahres ergänzt.
Ist die EUDI-Wallet verpflichtend?
Die Nutzung der Wallet soll grundsätzlich freiwillig sein. Unternehmen und Behörden werden jedoch zunehmend entsprechende Prozesse unterstützen müssen.
Was ist die European Business Wallet?
Die EBW ist das geplante Gegenstück zur EUDI-Wallet für Unternehmen. Sie soll digitale Unternehmensnachweise europaweit bereitstellen.
Welche Rolle spielen elektronische Signaturen?
Elektronische Signaturen ermöglichen rechtskonforme digitale Geschäftsprozesse. Insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen werden künftig eng mit digitalen Identitäten verknüpft sein.
Fazit
Mit dem DIdG, der EUDI-Wallet und den geplanten European Business Wallet entsteht die Grundlage für einen europaweiten Standard digitaler Identitäten.
Für Unternehmen bietet sich die Chance, Prozesse effizienter, sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an digitale Vertrauensdienste, sichere Identifizierung und rechtskonforme Signaturen.
Unternehmen, die ihre Identitäts- und Signaturprozesse bereits heute modernisieren, schaffen die besten Voraussetzungen für die kommenden europäischen Wallet-Ökosysteme.
Als Spezialist für die Optimierung und Absicherung elektronischer Geschäftsprozesse unterstützt die secrypt GmbH seit 2002 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei, ihre digitalen Workflows zukunftssicher aufzustellen.
„Wir begrüßen die flächendeckende Einführung der Business- und EUDI-Wallet als eine Lösung für digitale Identitäten im Privat- und Geschäftssektor inklusive der standardisierten Verwendung von Signaturservices in Europa. Mit den digiSeal®-Lösungen können Organisationen schon jetzt die elektronische Signatur für sichere und rechtskonforme Unterschrifts- und Freigabeprozesse nutzen – zukünftig auch mit der Wallet.“
Tatami M. Michalek, Geschäftsführer der secrypt GmbH
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem Stand der Gesetzgebung und der veröffentlichten Informationen zur EUDI-Wallet, eIDAS 2.0 und zur European Business Wallet im Juni 2026. Einzelne technische und regulatorische Details können sich im weiteren Umsetzungsprozess noch ändern.
Quellen und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zum Beschluss
Europäische Kommission: Informationen zur Europäischen digitalen Identität
Weitere Informationen zur EUDI-Wallet von der SPRIND GmbH
Bitkom: Stellungnahme zur European Business Wallet
Die qualifizierte elektronische Signatur



