E-Signatur für das Unified Patent Court (UPC)
Berlin, 10.03.2023
Deutschland hat am 17. Februar 2023 das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ; englisch: Unified Patent Court UPC) ratifiziert. Das UPC wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird somit ein einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet, bei dem Streitigkeiten in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit unmittelbarer Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten entschieden werden. Bisher sind 17 Staaten dabei, unter anderem Deutschland, Frankreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland und Italien. Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.
In den teilnehmenden Mitgliedstaaten werden dann erstinstanzliche Kammern eingerichtet. In Deutschland beispielsweise an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg.
Vollelektronische Akten im UPC Case Management System
Im Rahmen der Vorbereitungen haben die Mitgliedstaaten sich auf eine Zivilprozessordnung für das neue Verfahren geeinigt, in dem moderne Technik zum Einsatz kommt. Die Akten des Gerichts werden vollelektronisch in einem Case Management System (CMS) geführt. Die Entscheidungen des Gerichts erfolgen dabei natürlich auch in elektronischer Form. Die einschlägigen Rechtsakte sowie weiterführende Informationen können auf der Webseite des Einheitlichen Patentgerichts abgerufen werden.
Qualifizierte elektronische Signatur für das UPC
Die Teilnehmer des UPC – zum Beispiel Patentanwältinnen und Patentanwälte – sind zum Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine rechtsverbindliche Unterschrift, basierend auf einem Signaturzertifikat für natürliche Personen, die EU-weit durch die eIDAS-Verordnung geregelt ist.
Die qeS ist verbindlich (Willensbekundung), sie weist die signierende Person sicher nach (Authentizität) und schützt das Dokument vor unbemerkter Veränderung (Integrität).
Das Signaturzertifikat wird dabei sicher auf einer Signaturkarte „D-Trust Card 4.1 UPC“ gespeichert, die von dem Vertrauensdienstanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei) angeboten wird. Vor Ausstellung der Signaturkarte muss die natürliche Person jedoch erst sicher, z.B. per PostIdent, identifiziert werden.
Die Signaturkarte „D-Trust Card 4.1 UPC“ wird im UPC Case Management System (CMS) zweifach genutzt:
- Zugang (Log in) zum UPC CMS mit starker Authentisierung
- Signieren von Dateien, die in das UPC CMS hochgeladen werden
Ausstattung zum qualifiziert elektronischen Signieren von Dateien für das UPC
Signaturkarte „D-Trust Card 4.1 UPC“
Signatursoftware digiSeal office
Alle Komponenten sind über den secrypt Shop erhältlich.
Weitere Informationen zur digitalen Unterschrift im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs erhalten Sie auf unserer Branchenseite.
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