Digitalisierung von Workflows – nachhaltig oder doch nur anstrengend?
Die Digitalisierung von Workflows sorgt neben erfolgversprechenden Chancen auch für große Herausforderungen.
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Die Digitalisierung von Workflows sorgt neben erfolgversprechenden Chancen auch für große Herausforderungen.
Authentisierung & qualifizierte Signatur von Dateien für Patenanwält:innen im Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court).
Fernsignatur der Bundesnotarkammer mit beA-Karte für qualifizierte elektronische Signatur: digiSeal®office flexibel verwenden.
Seit 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Die Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2019 müssen bis zum 15. Mai 2020 elektronisch signiert (Signaturformat PAdES / PDF embedded) eingereicht werden.
Ab dem 14. September 2019 sind alle Zahlungsdienstleister und Banken verpflichtet, die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) umzusetzen. Hintergrund und Ziel sind Maßnahmen zur Gewährleistung von mehr Sicherheit, Transparenz und fairem Wettbewerb im digitalen Zahlungsverkehr.
Die eVergabe wird auch im Unterschwellenbereich (z.B. Energie-, Wasser- und Verkehrsleistungen unter 443.000 Euro) verpflichtend eingeführt. Die Einführung erfolgt je nach Leistung und Bereich unterschiedlich schnell. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist der 01.01.2020 als Termin zur verpflichtenden elektronischen Kommunikation bereits gesetzt.
Seit 2004 gilt das elektronische Antragsverfahren mit E-Signatur. Für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 sind die Anträge bis zum 29. Juni 2019 einzureichen. Antragsteller sollten sich rechtzeitig um die erforderliche Signaturausstattung kümmern.
Mit der Reform des Registerverfahrens müssen sich polnische Unternehmen mit digitalen Abläufen und der Authentifizierung mittels elektronischer Signatur auseinandersetzen
Am 1. Januar 2019 wird die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Testierer müssen Vollständigkeitserklärungen demnach qualifiziert elektronisch signieren und sollten sich rechtzeitig eine professionelle E-Signatur-Ausstattung sichern.
Ab dem 1. Januar 2019 sind Unternehmen in Italien verpflichtet, alle Rechnungen im B2B und B2C-Bereich elektronisch auszustellen und über das offizielle Austauschsystem „Sistema die Interscambio“ (SdI) zu versenden und qualifiziert elektronisch zu signieren.