E-Vergabe mit E-Signatur ab 18.10.2018 Pflicht
Ab dem 18.10.2018 sind alle öffentlichen Vergabestellen im Oberschwellenbereich zur elektronischen Kommunikation mit Bewerbern / Bietern verpflichtet. Die Bieter müssen ihre Ausschreibungsangebote elektronisch einreichen und elektronisch signieren. Eine Anschaffung der erforderlichen Signaturausstattung, schon frühzeitig im Vorfeld, kann daher sinnvoll sein.
