Umfrage: Volldigitale Prozesse in Behörden scheitern häufig an händischer Unterschrift
Umfrage unseres Partners D-Trust unter Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
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Umfrage unseres Partners D-Trust unter Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Lernen Sie, was faksimilierte Unterschriften sind und welchen Beweiswert diese besitzen
Hier erfahren Sie, welche Karten es gibt und wie sie eingesetzt werden können
Die Digitalisierung von Workflows sorgt neben erfolgversprechenden Chancen auch für große Herausforderungen.
Authentisierung & qualifizierte Signatur von Dateien für Patenanwält:innen im Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court).
Fernsignatur der Bundesnotarkammer mit beA-Karte für qualifizierte elektronische Signatur: digiSeal®office flexibel verwenden.
Die benötigte E-Signatur-Ausstattung kann hier erworben werden.
Die EU-Datenbank EPREL wird sicherer dank verifizierter Einträge gemäß eIDAS. Siegelkarte, Kartenlesegerät & Software sind hier verfügbar.
Im Rahmen der digitalen Antragstellung für die BMWi-Förderrichtlinie „go-digital“ wird eine qualifizierte E-Signatur (QES) benötigt.
Ab dem 14. September 2019 sind alle Zahlungsdienstleister und Banken verpflichtet, die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) umzusetzen. Hintergrund und Ziel sind Maßnahmen zur Gewährleistung von mehr Sicherheit, Transparenz und fairem Wettbewerb im digitalen Zahlungsverkehr.