. E-Signatur & E-Siegel für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher
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E-Signatur & E-Siegel für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher

  • Qualifizierte E-Signatur ersetzt eigenhändige Unterschrift und ermöglicht elektronische Urkunden für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher
  • Rechtskonform gemäß EU-Verordnung eIDAS-VO
  • Erfüllt Formerfordernisse im materiellen Recht (§ 126a BGB) und Verfahrensrecht (§ 130a ZPO und § 3a Abs. 2 VwVfG)
  • Mit gängigen Signaturkarten (z.B. von D-Trust) und sign-me Fernsignatur einsetzbar
  • Mit Bundesnotarkammer-Fernsignatur in Kombination mit BNotK-Karten (bzw. beA-Karten) verwendbar
  • Digitales Amtssiegel für Notare

Einsatzszenarien für den Softwareeinsatz für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher


E-Signatur für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher

E-Signatur am Arbeitsplatz

Elektronisches Mahnverfahren / Schriftsätze, Gutachten oder Erklärungen Dritter bei Gericht / Schutzschriften (§ 49c BRAO, § 2 (4) SRV) / Errichtung von Beglaubigungen und einfachen Zeugnissen / Elektronische Urkunde im Handelsregisterverkehr / Honorarrechnungen gemäß § 10 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

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Ersetzendes Scannen von Papierakten

Bestandsakten und laufende Dokumentationen ersetzend inklusive Integritätsschutz und mit hohem Beweiswert einscannen (z.B. gemäß TR-RESISCAN).

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Beweiswerterhaltung im E-Archiv

Beweiswerterhaltung digitaler Akten mit Zeitstempeln im elektronischen Archiv (z.B. Beglaubigungen und Urkunden) mit digiSeal®archive.

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  • »Wir nutzen die E-Signatur in unserer täglichen Arbeit. Mit digiSeal®office haben wir uns für eine professionelle Signaturlösung entschieden, die einen großen Funktionsumfang besitzt.«

    Ralf Schütz Head of Billing & Mobility
    CMS Hasche Sigle, internationale Anwaltskanzlei

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