ERINNERUNG! Fristende neues Verpackungsgesetz: 15. Mai 2020
Sorgen Sie bei Vollständigkeitserklärungen rechtzeitig für die entsprechende Signatur-Ausstattung bestehend aus Signaturkarte, Lesegerät und Signatur-Software, zum Beispiel digiSeal office.
Berlin, 10.02.2020. Seit 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Die Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2019 müssen bis zum 15. Mai 2020 elektronisch signiert (Signaturformat PAdES / PDF embedded) eingereicht werden.
Die entsprechenden, vom Verpackungsgesetz betroffenen Unternehmen, müssen ihre Vollständigkeitserklärungen von einem unabhängigen Testierer, zum Beispiel Wirtschaftsprüfer oder Umweltgutachter, bestätigen lassen. Dieser benötigt dafür die qualifizierte elektronische Signatur.