EU Richtlinie PSD2: Kontenzugriff durch FinTechs mittels sicherer E-Siegel-Authentifizierung
Umsetzungsfrist von PSD2-Anforderungen bis 14. September 2019
Berlin, 12.09.2019. Ab dem 14. September 2019 sind alle Zahlungsdienstleister und Banken verpflichtet, die zweite europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) umzusetzen. Hintergrund und Ziel sind Maßnahmen zur Gewährleistung von mehr Sicherheit, Transparenz und fairem Wettbewerb im digitalen Zahlungsverkehr.
Banken in der EU müssen Drittanbietern, wie FinTechs, den Zugang zu Konten im Echtbetrieb gewährleisten und dafür eine Schnittstelle (API) bereitstellen. Zur Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), für die Identitätsbestätigung und den Zugriff auf Bankkonten durch Drittanbieter werden qualifizierte E-Siegel sowie qualifizierte Website-Zertifikate (QWAC) benötigt.
Qualifizierte elektronische PSD2-Siegel werden beispielsweise vom Vertrauensdiensteanbieter (VDA) D-TRUST, einer Bundesdruckerei-Tochter, auf Siegelkarten angeboten. Alternativ sind E-Siegel-Remote-Services sowie Hardware Security Module (HSM) Lösungen am Markt verfügbar.
Die secrypt GmbH, Partner der Bundesdruckerei, bietet Softwarelösungen für die Integration des qualifizierten E-Siegels in die digitalen Prozesse und IT-Systeme von Finanzmarktteilnehmern, wie Banken, Drittanbieter und FinTechs, an.
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