Emissionshandel: Anträge bis zum 29.06.2019 qualifiziert zu signieren
Seit 2004 gilt das elektronische Antragsverfahren mit E-Signatur. Für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025 sind die Anträge bis zum 29. Juni 2019 einzureichen. Antragsteller sollten sich rechtzeitig um die erforderliche Signaturausstattung kümmern.
Berlin, 21.03.2019. Alle Unternehmen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit ihren Anlagen oder Luftfahrzeugen am Emissionshandel teilnehmen, müssen für jede emittierte Tonne CO2-Äquivalente (CO2e) eine Emissionsberechtigung abgeben.
Anträge auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für den Zeitraum 2021 bis 2025 können bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamts jetzt bis zum 29.06.2019 gestellt werden. Dies ist das letztmögliche Ende der Einreichungsfrist gemäß der zugrundeliegenden Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 der Europäischen Kommission (Artikel 4 Ziffer 1). Die Kommunikation im Zuteilungsverfahren läuft ausschließlich in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur. Während bei anderen E-Government-Anwendungen die elektronische Form lediglich eine Alternative zur Papierform bot, führt beim Kauf und Verkauf von Emissionsrechten kein Weg daran vorbei: Anlagenbetreiber und Sachverständige, die mit dem Emissionshandel zu tun haben, benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur. Betroffene Anlagenbetreiber sind daher gut beraten, sich rechtzeitig eine persönliche Signaturausstattung zu sichern.
Eine professionelle E-Signatur-Ausstattung umfasst:
1. Signatursoftware digiSeal office
2. Qualifizierte Signaturkarte
3. Kartenlesegerät
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