BMWi-Förderung „go-digital“ – Qualifizierte eSignatur für Beratungsunternehmen Pflicht
Berlin, 15.02.2022. Mit der Förderrichtlinie „go-digital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung. Die neue Förderrichtlinie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 72 Mio. Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Das BMWi autorisiert eine Reihe von Beratungsunternehmen, um die KMU und Handwerksbetriebe bei der Suche nach individuellen Lösungen für ihren Online-Handel, bei der Digitalisierung ihres Geschäftsalltags und beim steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung zu unterstützen. Die Berater übernehmen dabei die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und auch das Berichtswesen.
Die qualifizierte elektronische Signatur wird nun für Beratungsunternehmen Pflicht.
Autorisierte Berater benötigen QES
Eines der Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist dabei der Besitz der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese entspricht der Schriftform gemäß § 126 BGB und wird im Rahmen der digitalen Antragstellung benötigt.
Die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist vorerst bis zum 28.02.2022 befristet. Für eine kurzfristige Realisierung der QES empfiehlt sich daher der Gebrauch der Fernsignatur/Handy-Signatur, mit der innerhalb von nur ca. 30 Minuten qualifiziert elektronisch signiert werden kann.
Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung der Fernsignatur, weitere Informationen und FAQs finden Sie unter https://www.secrypt.de/loesungen/fernsignatur-handy-signatur/.