Neue Signaturverfahren für ein effizientes E-Government
Kommune21 berichtet, wie Behörden ihre Verwaltungsprozesse mithilfe des elektronischen Siegels und der Fernsignatur digitalisieren können.
Berlin, 04.01.2017. Behörden stehen derzeit u.a. aufgrund des E-Government-Gesetzes (EGovG) vor der großen Aufgabe, ihre Verwaltungsprozesse in die elektronische Form zu überführen und Bürgern sowie Unternehmen so die digitale Abwicklung von Behördengängen zu erleichtern. Digitale Dokumentenprozesse erfordern ein hohes Maß an Vertrauen. Dabei muss nachgewiesen werden, wer ein Dokument erstellt hat und ob es in seiner finalen Form ohne Manipulationen vorliegt. Um das Vertrauen in digitale Prozesse zu stärken, hat die EU-Kommission eine neue Verordnung ins Leben gerufen – die eIDAS-Verordnung. Sie regelt europaweit den Umgang mit sogenannten Vertrauensdiensten, wie elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln, und sorgt letztlich für die Absicherung des digitalen Schriftverkehrs. Zudem definiert sie neue Signaturverfahren, wie die Handy-Signatur und das elektronische Siegel, und vereinfacht dadurch die sichere digitale Verwaltungsarbeit.
Lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag für das Fachmagazin “Kommune21”, wie Behörden in Zukunft von den neuen Möglichkeiten der eIDAS-VO profitieren können.