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EU forciert internationalen Einsatz der elektronischen Signatur - secrypt GmbH

EU forciert internationalen Einsatz der elektronischen Signatur

Tatami Michalek
4. Juni 2012
  • Pressemeldung
  • Rechtliches

Digitale Agenda: Neue Verordnung ermöglicht grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen für eine effektivere elektronische Identifizierung im digitalen Binnenmarkt

Brüssel, 4. Juni 2012. Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Verordnung wird dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem schafft sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen und einschlägiger Vertrauensdienste, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben werden wie herkömmliche papiergestützte Verfahren. Erst dadurch wird das große Potenzial der elektronischen Auftragsvergabe („eBeschaffung“) voll zum Tragen kommen.

Der Vorschlag respektiert sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben. Länder mit eigenem eID-System haben die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung.“

„Dank dieses Vorschlags werden die Bürger ihre elektronische Identität bestmöglich einsetzen können, sofern sie eine haben. Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern.“

Die vorgeschlagene Verordnung wird jedoch

  • weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,
  • kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,
  • keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.

Die größten Vorteile bringt die Verordnung für

  • Studenten, die sich online an einer ausländischen Universität einschreiben können, anstatt ins Ausland zu reisen, um die Formalitäten persönlich zu erledigen;
  • Bürger, die den Umzug in ein anderes EU-Land organisieren, im Ausland heiraten wollen oder mehrere Steuererklärungen abgeben müssen;
  • Patienten, die im Ausland behandelt werden müssen, denn sie können dort sicher ihre Patientendaten einsehen oder einem Arzt den Zugriff darauf erlauben;
  • Unternehmen, die sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;
  • Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, können leicht über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben;
  • Behörden können ihren Verwaltungsaufwand verringern und effizienter arbeiten, um bessere Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen und Steuergelder einzusparen.

Hintergrund

Die beiden Bestandteile der neuen Verordnung – eID und eSignatur – werden verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch wird die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU erhöht.

Das Konzept der elektronischen Unterschrift, das auf der derzeit geltenden e-Signatur-Richtlinie (Richtlinie 1999/93/EG) beruht, hat schon zu einer gewissen Harmonisierung der Verwaltungspraxis in Europa geführt. So haben alle Länder in der EU einen eigenen Rechtsrahmen für digitale Signaturen, diese Rahmen unterscheiden sich jedoch voneinander, was grenzüberschreitende elektronische Transaktionen praktisch unmöglich macht. Das gleiche gilt für Vertrauensdienste wie elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Zustellung und Website-Authentifizierung, bei denen es an europaweiter Interoperabilität mangelt. Deshalb sollen mit der Verordnung gemeinsame Vorschriften und Verfahren für diese Dienste eingeführt werden.

In Bezug auf die elektronische Identifizierung sorgt die Verordnung dank des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptierung für Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle nationalen elektronischen Identifizierungsmittel akzeptieren, die einem System unterliegen, das der Kommission offiziell notifiziert wurde. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre nationalen eID-Systeme registrieren zu lassen, aber die Kommission hofft, dass sich viele Mitgliedstaaten dafür entscheiden werden.

Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben bereits nachgewiesen, dass die grenzübergreifende Anerkennung der elektronischen Identifizierung funktioniert, und zwar im Rahmen des Projekts STORK, an dem sich 17 Mitgliedstaaten beteiligt haben.

Der heutige Verordnungsvorschlag ist die letzte der 12 Schlüsselaktionen, die in der Binnenmarktakte (siehe IP/11/469) vorgesehen waren. Angekündigt waren diese Vorschläge auch im eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 (siehe IP/10/1718), im Fahrplan für Stabilität und Wachstum (siehe IP/11/1180) und in der Digitalen Agenda für Europa (siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200).

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