eNoVA 2027: Sind Ihre Signaturprozesse bereit?
Das Wichtigste in Kürze:

Was ist das eNoVA-Gesetz?
Das eNoVA-Gesetz (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) stellt eine weitere Weiche für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Das Gesetz wurde am 22. Juni 2026 beschlossen und soll den Vollzug von Immobilienverträgen und die damit verbundene Kommunikation zwischen Notariaten, Gerichten, Finanzämtern und Behörden stärker zu digitalisieren. Ziel ist es, Medienbrüche zu beseitigen, manuelle Eingaben zu reduzieren und Übertragungsfehler zu minimieren.
Das Gesetz schafft dafür Änderungen unter anderem im:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
- Grundstücksverkehrsordnung (GVO)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)

Anwendungsbereich: Welche Verfahren sind betroffen?
Der elektronische Notar-Verwaltungs-Austausch betrifft insbesondere Verfahren aus drei Rechtsbereichen:
BauGB
Zeugnisse, Genehmigungen und Mitteilungen
Beispiele: Negativzeugnisse, Bescheinigungen über Bedingungseintritt
GrdstVG
Genehmigungen, Zeugnisse und Bescheinigungen
Beispiele: Negativzeugnisse, Bescheinigungen über Bedingungseintritt
GVO
Genehmigungen nach § 2 GVO
Anforderungen: QES, CAdES, XML und beBPo
Behörden sollten rechtzeitig prüfen, ob die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den elektronischen Austausch gegeben sind und ob die vorhandene Signaturinfrastruktur den Anforderungen gemäß eNoVA-Gesetz entsprechen:
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Im Zertifikat ist eine eindeutige Kennzeichnung der Behörde erforderlich.
Signaturformat
Zulässig ist CAdES (detached). Die Signatur wird als separate Datei mit der Endung .p7s oder .pkcs7 getrennt von der XML-Datei übermittelt.
Kommunikationswege
Der Austausch von strukturierten XML-Daten nach XJustiz-Standard erfolgt über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
eNoVA-Check: Ist Ihre Kommune technisch vorbereitet
Kommunen sollten folgende Punkte prüfen:
eNoVA-konform signieren mit digiSeal®

Mit digiSeal®office und digiSeal®web lassen sich die, für eNoVA relevanten, qualifizierten elektronischen Signaturprozesse in bestehende Verwaltungs- und Fachverfahren integrieren.
Warum secrypt?
Seit über 20 Jahren entwickeln wir Softwarelösungen für elektronische Signaturen und elektronische Siegel – 100 % made in Germany. Wir unterstützen Organisationen bei der Digitalisierung dokumentenbasierter Geschäftsprozesse und bieten Lösungen für die rechtskonforme Erstellung, Prüfung und Archivierung elektronischer Dokumente.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
1. Januar 2027
Ab diesem Zeitpunkt wird die elektronische Kommunikation zwischen Notariaten und den zuständigen Behörden für die vom eNoVA-Gesetz erfassten Verfahren nach BauGB, GrdstVG und GVO verpflichtend.
1. Januar 2028
Die elektronische Übermittlung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Finanzämter an Notariate gesetzlich vorgesehen.
Hinweis zum Übermittlungsweg: Für die Kommunikation soll die Finanzverwaltung nicht die ERVV-Postfachinfrastruktur nutzen, sondern die ELSTER-Infrastruktur.
Noch kein Datum veröffentlicht
Elektronische Anzeigen an die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts sollen verpflichtend werden. Ein Datum steht noch nicht fest. (Stand 25.08.2026)

