E-Health-Gesetz: Förderung von E-Arztbriefen nur mit qualifizierter Signatur
Das kürzlich verabschiedete E-Health-Gesetz sieht eine finanzielle Förderung für elektronische Arztbriefe vor, die mittels Heilberufsausweis digital signiert worden sind.
Am 3. Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag das sogenannte E-Health-Gesetz („Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“) verabschiedet. Damit ist es jetzt offiziell: Ab 1. Januar 2017 erhalten Ärzte für den Versand elektronischer Arztbriefe eine Förderung in Höhe von 55 Cent pro Brief. Voraussetzung ist, dass die Briefe eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen, die mittels Heilberufsausweis (HBA) erzeugt wurde.(s. § 291h)
Die finanzielle Förderung gilt zunächst für das Jahr 2017 und soll zu einer schnelleren Einführung der HBAs beitragen. Ab 2018 nehmen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) neue Verhandlungen über die Höhe des Zuschlages auf. Die zunächst vorgesehene Anschubfinanzierung elektronischer Entlassbriefe entfällt. Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Bereits im Rahmen der Diskussionen rund um das neue E-Health-Gesetz wurden Rufe nach einer Aufnahme der qualifizierten eSignatur in den Gesetzestext laut. Nur dann könne der Empfänger darauf vertrauen, dass der Inhalt unverändert übermittelt (Integrität) werde und dass der Absender authentisch sei – so eine Stellungnahme von der Bundesärztekammer und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Zudem äußerte der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen, dass erst durch die Signatur die Empfänger elektronischer Arztbriefe den Empfängern handschriftlich unterschriebener Arztbriefe rechtlich gleichgestellt seien.
Arztpraxen sollten daher nun mit entsprechender Signatur-Hard- und Software ausgestattet werden, um die volle Förderung nutzen zu können. Notwendig hierfür sind eine entsprechende Signatursoftware, eine Signaturkarte (z.B. der elektronische Arztausweis) sowie ein Kartenleser. Die Signaturanwendungskomponente (SAK) sollte komfortabel in die entsprechenden Praxisverwaltungssysteme (PVS) integriert sein. Die secrypt GmbH als Experte für die eSignatur im Gesundheitswesen bietet hierfür passende Lösungen an:
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