Rechtsanwälte benötigen qualifizierte elektronische Signatur
Ab 2016 erfolgt der Rechtsverkehr über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)
Ab dem 1.1.2016 steht das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für den rechtlichen Schriftverkehr zur Verfügung. Dokumente, die über das beA versendet werden, müssen dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden – so das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“.(§ 130a (3) FördERV)
Jeder Anwalt, auch Syndikusanwälte, ist ab 2016 über das elektronische Postfach zu erreichen. Eingegangene Nachrichten können allerdings erst nach Freischaltung mit beA-Karte gelesen werden. Um keine Nachricht zu verpassen, sollten Anwälte die Karte daher schnellstmöglich bei der Bundesnotarkammer (BNotK) bestellen und ein Kartenlesegerät erwerben. Die beA-Karte ist in zweifacher Ausführung verfügbar:
- Die beA-Karte Basis dient der erstmaligen Registrierung und ermöglicht anschließend den täglichen Zugang zum Postfach. Sie ist ab einem Netto-Preis von 29,90 Euro erhältlich und kann bei Bedarf um ein qualifiziertes Signaturzertifikat ergänzt werden.
- Darüber hinaus lassen sich Dokumente mit der beA-Karte Signatur qualifiziert elektronisch signieren. Die beA-Karte Signatur kostet 49,90 Euro und ermöglicht bis zu 99 Signaturen bei einmaliger PIN-Eingabe – vorausgesetzt eine Software für Stapelsignatur wird eingesetzt.
Verfügt der Anwalt bereits über eine Signaturkarte eines Trustcenters (z. B. D-Trust) kann auch diese weiterhin für die Signaturerzeugung genutzt werden. Zusätzlich benötigt er dann jedoch die beA-Karte Basis für den Zugang zum Postfach.
Mit der Arbeitsplatzlösung digiSeal® office von secrypt lassen sich Dokumente einzeln qualifiziert elektronisch signieren; mit der Software digiSeal® office pro sogar mehrere Dokumente gleichzeitig (z. B. einhundert Dokumente im Stapel). Zudem unterstützen beide Lösungen das für den Rechtsverkehr empfohlene Signaturformat (für den Fachmann: PKCS#7 detached: separate Signaturdatei i.d.R. mit Endung .p7s).