Gutachten digital unterschreiben mit neuer IHK-Sachverständigen-Signaturkarte
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (IHK) können ihre Gutachten elektronisch bei Gericht einreichen. Dazu sind die Gutachten vom Sachverständigen mit einer elektronischen Signatur zu versehen, die die handschriftliche Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel ersetzt.
Berlin, 06.11.2018. Die deutsche Justiz treibt den elektronischen Rechtsverkehr voran. So können seit dem 01.01.2018 Gutachten, die vom Sachverständigen persönlich qualifiziert elektronisch signiert worden sind, bei Gericht elektronisch eingereicht werden (§§130a ZPO, 55aVwGO, 65a SGG, 52aFGO, § 13 Abs. 2 S. 2 SVO).
Die qualifizierte elektronische Signatur ist das rechtliche Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift auf Papierdokumenten und bereits in vielen Fachverfahren im Einsatz. Für das elektronische Signieren benötigt der Sachverständige folgende
E-Signatur-Ausstattung
a) IHK-Signaturkarte für Sachverständige
b) Kartenlesegerät
c) Signatursoftware digiSeal office
Für die Sachverständigen-Signaturkarte, die die IHKs derzeit in Kooperation mit der D-TRUST GmbH und der DE-CODA GmbH einführen, wird als Zusatzinformation die Sachverständigen-Tätigkeit beglaubigt übermittelt. Neben dem Namen des Sachverständigen gehen aus der Signaturkarte der Bestellungstenor und die Bestellungskörperschaft hervor. Diese Angaben entsprechen dem Rundstempel des Sachverständigen. Ab November 2018 führen zahlreiche IHKs den Service „Sachverständigen-Signatur“ ein.
Die Signaturkarte für Sachverständige kann persönlich vor Ort bei der zuständigen IHK beantragt werden.
Software-Features speziell für Sachverständige
Die Signatursoftware digiSeal office ist auf die Bedürfnisse von Gutachtern ausgerichtet. Sie erzeugt in Kombination mit der IHK-Sachverständigen-Signaturkarte standardkonforme Signaturen für beliebige Dateiformate (z.B. PDF, TIFF) und zeigt im Prüfprotokoll sowie im Prüffenster die Sachverständigen-Signatur inklusive der Sachverständigen-Bestätigung an.
Trend zur Digitalisierung bei Gericht
Im September 2018 hat das „Besondere elektronische Anwaltspostfach“ (BeA) den Betrieb wieder aufgenommen und der Trend zur Digitalisierung bei Gericht ist gestiegen. Die elektronische Aktenführung (eAkte) wird immer bedeutender. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige profitieren jetzt also auch von papierloser Kommunikation. Umfangreiche Papierausdrucke – in zum Teil mehrfacher Ausführung – sind nun dank der IHK-Sachverständigen-Signatur nicht mehr nötig.
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Infos zur Signaturkarten-Beantragung inkl. Vordruck „Bestätigung Sachverständiger“
Antrag einer IHK Sachverständigenkarte