Vollständigkeitserklärung für Verpackungen bedarf qualifizierter Signatur
Bis 1. Mai digitale VE-Prüfbescheinigung mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen und online bei der IHK einreichen.
Berlin, 03.04.2017. Unternehmen, die große Mengen an Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, müssen bis zum 1. Mai eines Jahres online eine elektronische Vollständigkeitserklärung (VE) bei der IHK abgeben. (VerpackV § 10) Die VE-Prüfbescheinigung ist durch einen Testierer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen.
Diese Regelung betrifft Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton oder 30 Tonnen Kunststoffe, Weißblech, Aluminium oder Verbunde als Verkaufsverpackungen für den Endverbraucher in Verkehr gebracht haben. Zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung sind die angefallenen Mengen und das entsprechende Material in das Online-Portal www.ihk-ve-register.de der Industrie- und Handelskammer (IHK) einzugeben. Aus den hinterlegten Daten erzeugt das System eine VE-Prüfbescheinigung im PDF-Format. Diese ist einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer, einem unabhängigen Sachverständigen oder einem DAU-Umweltgutachter vorzulegen. Der sogenannte Testierer prüft die Richtigkeit der Daten und bestätigt sie mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur. Zum Abschluss lädt das Unternehmen die signierte Prüfbescheinigung über das VE-Register hoch. Das System prüft automatisch die Gültigkeit der eSignatur. Zudem stellt der technische Ablauf sicher, dass die vom Unternehmen eingepflegten Daten denen der VE-Prüfbescheinigung entsprechen. Nachträgliche Änderungen sind nicht unbemerkt möglich. Technisch kann die Hinterlegung im VE-Register noch bis zum Jahresende erfolgen – auch über die gesetzliche Frist hinaus.
Erforderliche Signaturausstattung für die VE-Prüfbescheinigung
Für das Erzeugen einer qualifizierten digitalen Signatur benötigen Testierer neben einer Signaturkarte eines Trustcenters (z.B. D-Trust), ein Kartenlesegerät und eine Signatursoftware. Unsere Software digiSeal®office ermöglicht das Signieren von PDF-Dokumenten und Daten im geforderten PKCS#-7-Format und erfüllt die Anforderungen an das Signaturgesetz.