EU-Signaturverordnung eIDAS: Signieren mit Smartphone und Organisationssiegel
Neue Verfahren werden Signaturprozesse erheblich komfortabler gestalten.
Seit dem 18. September 2014 ist die europäische „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS-VO) in Kraft. Die eIDAS-Verordnung sorgt ab dem 1. Juli 2016 europaweit für einheitliche rechtliche und technische Standards für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel – sogenannte Vertrauensdienste – und gewährleistet ihre Interoperabilität im neu geschaffenen digitalen Binnenmarkt. Zudem erweitert sie das Spektrum zur Nutzung von digitalen Signaturen. So ermöglicht sie beispielsweise die Unterschrift mittels Handy und den Einsatz eines Firmenstempels, dem sogenannten elektronischen Siegel. Diese beiden Verfahren werden die Nutzung der elektronischen Signatur für Unternehmen der Privatwirtschaft, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens noch einmal vereinfachen.
So ergeben sich zum Beispiel neue Möglichkeiten bei der Freigabe von Dokumenten, beim Signieren von elektronischen Rechnungen, aber auch bei der digitalen Patientenaufnahme, dem Signieren von elektronischen Arztbriefen oder dem Unterzeichnen von Laborbefunden. Zudem stehen für das beweiswerterhaltende Langzeitmanagement von digitalen Daten im Archiv geeignete Signaturverfahren zur Verfügung. Wie insbesondere Kliniken von den Änderungen profitieren können, lesen Sie in unserem Artikel in der aktuellen Ausgabe 4/2016 des Fachmagazins KU Gesundheitsmanagement.
Zudem hat unser Partner Marabu EDV GmbH, mit dem wir schon zahlreiche Projekte im Gesundheitswesen umgesetzt haben, den Beitrag veröffentlicht.