Hessen vertraut beim elektronischen Personenstandsregister auf secrypt
Berliner Spezialist für elektronische Signaturen unterstützt den effizienten und sicheren elektronischen Datenaustausch mit Hessens Standesämtern
Berlin, 23. April 2009. Das neue Personenstandsgesetz (PStG) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die in Bücher gebundene Einträge, wie sie nahezu unverändert seit 1875 existieren, werden durch elektronisch geführte Personenstandsregister ersetzt. In Hessen ist dies bereits Realität. Seit Anfang des Jahres beurkunden Frankfurts Standesbeamten Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch. Die Registereinträge werden in einer zentralen Datenbank, dem elektronischen Personenstandsregister (ePR21), gespeichert – für das Standesamtswesen in Deutschland eine regelrechte Revolution.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die elektronische Beurkundung und Archivierung beschleunigt die Fallbearbeitung und ermöglicht den effizienten Austausch von Personenstandsdaten mit anderen Standesämtern und Meldebehörden. Damit die Verfügbarkeit der elektronischen Registereinträge auch gesetzeskonform verläuft und die Datenauthentizität gewährleistet ist, arbeitet der kommunale IT-Dienstleister ekom21 mit der Berliner secrypt GmbH, dem Experten für elektronische Signaturen, eng zusammen.
Entwickelt und umgesetzt wurde das hessische Projekt von einem qualifizierten Unternehmens-Netzwerk unter Führung von ekom21, die für den Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters ePR21 verantwortlich ist. Die dem Register hinzugefügten Datensätze werden vom Standesbeamten mit seiner persönlichen qualifizierten Signatur versehen, um die Unverfälschbarkeit der Daten (Integrität) und den Herkunftsnachweis (Authentizität) zu gewährleisten. Auf Registerseite erfolgt die Verifikation der Signaturen durch den digiSeal® server der secrypt GmbH in einem automatisierten Prozess. Die langfristige Datenauthentizität wird durch Übersignieren der vorhandenen Signaturen gemäß dem ArchiSig-Verfahren gesichert. Eine nachträgliche Manipulation von Beurkundungsdaten ist damit unmöglich.
„Wir sind natürlich sehr stolz darauf, dass wir als Partner Teil des ePR21-Projektes sind und damit die Digitalisierung der bisherigen Personenstandsbücher in Hessen mit unserm Know-how im Bereich elektronischer Signaturen unterstützen können“, so Tatami Michalek, Geschäftsführer Marketing der secrypt GmbH. „Der Einsatz digitaler Personenstandsregister ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Effizienz in der öffentlichen Verwaltung.“
Das bestätigt auch Volker Steinbeck, Verantwortlicher für das Projekt bei ekom21: „Mit der Umstellung auf die elektronische Registerführung wird sich die Bearbeitung der verschiedenen Personenstandsfälle deutlich verschlanken. Ein weiteres Plus sind die enormen Kosteneinsparungen; Mittel für Papier und Druck müssen ebensowenig aufgebracht werden wie Raum- und Personalressourcen für die Archivierung der zahlreichen Urkundsdokumente“ so Steinbeck. „Die erzielte Arbeitserleichterung wird nicht zuletzt auch in einer verbesserten kommunalen Dienstleistung für den Bürger sichtbar.“
Bereits rund 300 Standesämter in Hessen führen die Umwandlung in die elektronische Registerführung produktiv durch. Auch bundesweit werden bis spätestens 2014 alle Standesämter bei der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf eine elektronische Beurkundung von Personenstandsfällen von den positiven Erfahrungen Hessens profitieren.