E-Arztbriefe, Telekonsile und Laborüberweisungen signieren
Jetzt Förderungen ausschöpfen und 15 Prozent Rabatt auf Signatursoftware von secrypt sichern
Berlin, 17.01.2017. In diesem Jahr werden Ärzte für den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur laut E-Health-Gesetz gleich mit zwei Förderungen belohnt: Seit dem 1. Januar erhalten sie einen Zuschuss für den sicheren Versand und Empfang von digital unterschriebenen E-Arztbriefen. Ab 1. April folgt die Vergütung von signierten radiologischen Telemedizinkonsilen. Für die Beauftragung der Konsile und für Laborüberweisungen können Ärzte erstmals digitale Vordrucke nutzen, sofern sie auch diese elektronisch signieren. Die secrypt GmbH bietet nun in Kooperation mit dem Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa e.V.) einen Preisvorteil von 15 Prozent auf ihre Signatursoftware digiSeal® office (pro).
Höhe der Förderung von digital signierten E-Arztbriefen und Telekonsilen
Ab sofort wird der Versand eines jeden E-Arztbriefes, der mittels Heilberufsausweis (HBA) qualifiziert elektronisch signiert wurde, mit 28 Eurocent vergütet. Zudem erhalten Ärzte ab April für das Einholen eines telekonsiliarischen Zweitbefundes von CT- oder Röntgenbildern jeweils 9,58 Euro für bis zu 3,75 Prozent der Behandlungsfälle ihrer Praxis. Konsiliarärzte können für die Befundung von ausgewählten Röntgenaufnahmen jeweils 11,58 Euro abrechnen und für die Befundung von CT-Aufnahmen je nach Behandlungsfall 29,06 bzw. 40,96 Euro. Sowohl der Telekonsilauftrag als auch der Zweitbefund müssen mittels HBA qualifiziert digital unterschrieben werden. Der Konsiliarbericht ist darüber hinaus innerhalb von drei Werktagen nach Auftragseingang elektronisch an den anfordernden Arzt zu übermitteln. Die Kosten für den Versand der diagnostischen Aufnahmen bzw. des Berichtes sind bereits in die Vergütung inkludiert.
Digitale Vordrucke, z.B. Laborüberweisungen, signieren
Für die Überweisung zum radiologischen Telekonsil können Vertragsärzte ab April einen digitalen Vordruck (Muster 6) nutzen. Ab Juli stehen ihnen dann auch Vordrucke für Laboruntersuchungen zur Verfügung, wie der Überweisungsschein als Auftragsleistung (Muster 10) und der Anforderungsschein bei Laborgemeinschaften (Muster 10 A). Alle Vordrucke sind im PDF/A- Format zu erstellen. Darüber hinaus müssen Muster sechs und zehn unter Verwendung des E-Arztausweises mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen und verschlüsselt übertragen werden. Dies haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in ihrer Vereinbarung über digitale Vordrucke beschlossen und den Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) um die Anlage 2b ergänzt.
Signatursoftware von secrypt jetzt 15 Prozent günstiger
Um von Anfang an von den Zuschüssen zu profitieren sowie die digitalen Vorlagen verwenden zu können, sollten sich Ärzte zügig mit einer Signatursoftware, dem elektronischen Arztausweis und einem Kartenleser ausstatten. Fachärzte, die in einem Mitgliedsverband des SpiFa e.V. organisiert sind, erhalten bis Ende Mai 15 Prozent Rabatt auf die Signatursoftware digiSeal® office (pro) der secrypt GmbH. Die Software kann bequem über den secrypt Online-Shop bestellt werden. Den Gutscheincode erhalten Ärzte von der Sanakey-Gruppe, Wirtschaftsplattform und IT-Dienstleister des SpiFa e.V., unter gutschein(at)spifa.de. Ausführliche Informationen gibt es unter www.sanakey.de/sanakey-produkte/digitale-signatur.
Mit digiSeal® office lassen sich elektronische Arztbriefe, Telekonsile, Laboraufträge und Befunde einzeln nacheinander digital unterschreiben, mit der „pro“-Version sogar mehrere Dokumente in einem Stapel bei nur einmaliger PIN-Eingabe. digiSeal® office ist zu einem rabattierten Preis von 100,14 Euro inkl. MwSt. (statt 117,81 Euro) erhältich, digiSeal® office pro 25 kostet 160,83 Euro inkl. MwSt. (statt 189,21 Euro). Beide Lösungen können als Einzelplatzlizenz für den Arbeitsrechner erworben und bei Bedarf in bestehende Praxisverwaltungssoftware (PVS) integriert werden. Damit erhalten Ärzte die Möglichkeit, ihre digitalen Dokumente direkt in ihrer gewohnten Arbeitsumgebung elektronisch zu unterschreiben. Wer noch keinen eHBA besitzt, kann diesen über seine Landesärztekammer bzw. die Landespsychotherapeutenkammer beantragen. Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) können den Antrag sogar online bei der Bank stellen, ohne zusätzliches Ident-Verfahren.