Die elektronische SignaturThe Electronic Signature
   
   

Die elektronische Signatur ermöglicht den sicheren elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr in der Anonymität des Internet und hilft Unternehmen und Organisationen, ihre Dokumenten-Workflows papierlos zu gestalten, z.B.:

undefinedeBilling: Elektronische Rechnung nach UStG, Signaturgesetz und EU-Richtlinie

undefinedGesundheitswesen: die digitale Patientenakte mit elektronischer Signatur

undefinedScannen und Signieren von Bestandsakten zur Abschaffung von Papierarchiven, z.B. in der öffentlichen Verwaltung und im Krankenhaus

undefinedautomatisierte Massensignatur mit dem digiSeal® server

undefinedDateien signieren am Einzelarbeitsplatz mit digiSeal® office

undefineddauerhafte Beweiswert-Erhaltung signierter Daten mit digiSeal® archive (Basis: ArchiSig und internationaler LTANS/ERS-Standard)

undefinedsignierte Dateien kostenfrei prüfen mit dem digiSeal® reader

Die elektronische Signatur ist das Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift. Sie ist sehr viel fälschungssicherer als die handschriftliche Unterschrift selbst und bietet das Werkzeug, um elektronische Dokumente, Dateien, Nachrichten rechtsverbindlich und nachprüfbar zu unterschreiben.

Viele Vorgänge, die man schnell und rechtsverbindlich gerne online erledigen würde, sind nur sehr stark begrenzt und dann nur zu Lasten der handelnden Personen oder gar nicht möglich. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und zahlreiche gesetzliche Maßnahmen ergriffen.

Mit der Reform im deutschen Privatrecht ist es heute u.a. Unternehmen möglich, Angebote, Verträge und Rechnungen elektronisch signiert zu versenden, diese erreichen dann den Empfänger schnell, ortsunabhängig, rechtsverbindlich und nachprüfbar in elektronischer Form.

In kurzer Zeit wurden auch die verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften in Deutschland um die Einsatzmöglichkeit der elektronischen Signatur erweitert. Erste Behörden statten bereits ihre Mitarbeiter mit Signaturkarten und Signatursoftwareprodukten für die verbindliche elektronische Kommunikation aus. Die Vision des virtuellen Rathauses wird somit zunehmend Realität.

Das neue Justizkommunikationsgesetz ermöglicht jetzt u.a. die Einreichung elektronisch signierter Klageschriften bei Gerichten und die Ausgabe elektronisch signierter Beschlussausfertigungen von Gerichten. In den Justizverwaltungen beginnt der Wandel zu papierarmen Büros.

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