Wie hoch ist der (Beweis-)Wert digitaler Dokumente?
Elektronische Signaturen auf Basis starker Kryptographie und deren Beweiswert entsprechend der neuen EU-Verordnung eIDAS-VO
Im Zuge der Transformation des Geschäftsalltages in die digitale Sphäre hat die Daten- und Dokumentensicherheit massiv an Bedeutung gewonnen. Mehr und mehr Organisationen sind bestrebt, Dokumente und zugehörige Unterschriften in digitaler statt in Papierform zu verarbeiten und zu archivieren – und das bei einem möglichst hohen Beweiswert, gegebenenfalls über einen mehrjährigen Aufbewahrungszeitraum hinweg.
In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Datenschutz und Datensicherheit“ berichten wir über aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen zur digitalen Beweiswerterhaltung. Wir gehen auf Verfahren für elektronische Signaturen ein, die auf starker State-of-the-Art Kryptographie-Technologie basieren, und erläutern deren Auswirkung auf den Beweiswert im Hinblick auf die neue EU-Verordnung eIDAS (Regulation on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market). So ist zum Beispiel ein Novum der eIDAS-VO, dass in europäischen Vorschriften explizite Beweisvorschriften aufgenommen worden sind.