Neue EU-Signaturverordnung eIDAS: Was ändert sich?
Ob Handy-Signatur oder digitaler Firmenstempel – durch die neue europäische Vertrauensdienste-Verordnung eIDAS erhalten elektronischen Signaturen Rückenwind.
Bald hat das deutsche Signaturgesetz ausgedient. Grund ist die eIDAS-VO, die europäische “Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“. Sie stellt seit Juli neue Regelungen unter anderem für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel auf. Das deutsche Signaturgesetz ist damit nur noch in den Fällen anwendbar, in denen es nicht mit der eIDAS-VO kollidiert. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ein neues Vertrauensdienstegesetz, welches die europäische Verordnung vollständig in nationales Recht überführen wird.
Darin sind auch die beiden neuen Signaturverfahren, Handy-Signatur und das elektronische Siegel, zu berücksichtigen. Sie werden vermutlich zu einem verstärkten Signatureinsatz führen und damit auch ein erhöhtes Signaturprüfvolumen erzeugen.
Welche Möglichkeiten sich nun eröffnen und welche Herausforderungen zu meistern sind, erläutert unser Geschäftsführer, Tatami Michalek, in einem Gastbeitrag auf silicon.de.