Die vier Signaturarten
Mit Inkrafttreten des "Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften" (SigG) wird zwischen vier Formen der elektronischen Signatur unterschieden.
Die wesentlichsten Unterscheidungskriterien sind die Höhe des Beweiswertes, die Art des Zertifikates, die Art und Weise der Beantragung des Zertifikates, der Erzeugungsort der Signatur und die Haftung des Trustcenters.
Es wird zwischen folgenden vier Signaturarten unterschieden:
Die einfache elektronische Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur mit freiwilliger Anbieterakkreditierung

