Öffentliches Verfahrensverzeichnis der secrypt GmbH

Der Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können sicher sein, dass wir mit Ihren Daten verantwortungsbewußt und vertrauenswürdig umgehen.

Gemäß § 4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind die in § 4e BDSG aufgeführten Angaben auf Antrag jedermann in geeigneter Weise verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf den individuellen Antrag Ihrerseits.

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

secrypt GmbH
Bessemerstr. 82
12103 Berlin

2. Geschäftsführer

Tatami Michalek, Geschäftsführer Marketing, Vertrieb und Finanzen
Matthias Schlede, Geschäftsführer Forschung und Entwicklung

3. Leiter der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle

Matthias Schlede, Geschäftsführer Forschung und Entwicklung

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die secrypt GmbH aus Berlin bietet Ihren Kunden und vertraglichen Vertriebspartnern Lösungen und Dienstleistungen (z.B. Consulting, Schulung, Installation und Support) für den Einsatz der elektronischen Signatur, Zeitstempel und Verschlüsselung in verschiedenen Branchen und Anwendungen an. Mit der digiSeal®-Produktfamilie sorgt secrypt für Authentizität, Manipulationsschutz und Vertraulichkeit von sensiblen elektronischen Daten in digitalen Geschäftsprozessen sowie für die dauerhafte Beweiswerterhaltung im elektronischen Archiv, z.B. für die sichere digitale Patientenakte im Gesundheitswesen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung der vorstehend aufgeführten Tätigkeiten.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen

Kundendaten, Geschäftspartnerdaten, Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, Daten ehemaliger Mitarbeiter, Interessentendaten, Bewerberdaten

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden).

Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (im Wesentlichen: Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb, Telekommunikation und EDV).

Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.

Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Unternehmen soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist.

7. Datenübermittlung in Drittländer

Datenübermittlungen in Drittstaaten ergeben sich nur im Rahmen der Vertragserfüllung, erforderlicher Kommunikation sowie anderer im BDSG ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen.

Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung in Drittstaaten; eine solche ist auch nicht geplant.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

Berlin, im September 2017